Die Berner Wirtschaftsverbände sagen unisono «Nein» zu einer Verwässerung der bewährten Schuldenbremse, wie sie an der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mittels Änderung der Kantonsverfassung beantragt wird. Die Verbände befürchten, dass damit neue Begehrlichkeiten geweckt und abgebaute Schulden rückgängig gemacht würden. Ausserdem besteht hier kein Handlungsbedarf, weil Investitionsvorhaben seit jeher nicht an mangelnder Finanzierung, sondern an Projektverzögerungen aller Art kranken.
Am 18. Juni 2023 stimmt die Berner Bevölkerung unter anderem über eine Änderung der Kantonsverfassung mit einer Anpassung der Schuldenbremsen ab. Die aktuellen Schuldenbremsen verpflichten heute den Kanton, allfällige Überschüsse sofort und vollständig zum Schuldenabbau zu verwenden. Neu sollen Überschüsse aus 5 Vorjahren, die zunächst dem Schuldenabbau dienten, zur Finanzierung von Investitionsvorhaben verwendet werden zu können.
Die Verbände befürchten nun, dass mit einer Verfassungsänderung bzw. einer Aufweichung der Schuldenbremsen neue Begehrlichkeiten geweckt und abgebaute Schulden rückgängig gemacht würden. Und dies in Anbetracht eines immer noch hohen Schuldenbergs von fast 8'000 Mio. Franken und einem entsprechendem Zinsrisiko in der Zukunft.
Ausserdem sehen die Verbände mit Blick auf die geltenden Verfassungsbestimmungen schlicht keinen Revisionsbedarf. Bisher war nämlich nie zu wenig Geld für Investitionen vorhanden, sondern im Gegenteil, das Investitionsbudget konnte wegen Verzögerungen bei Projekten niemals ausgeschöpft werden. Das dürfte auch in Zukunft so bleiben.
Comments